GHG Elektronic GmbH
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FAQ

Frequently Asked Questions

CO-Warnanlagen sind notwendig, da es sich bei Kohlenstoffmonoxid (meist Kohlenmonoxid genannt) um ein gefährliches, farb-, geruch- und neutrales Atemgift handelt. Kommt Kohlenmonoxid über die Atmung ins Blut, bindet es sich fest an den roten Blutfarbstoff, welcher Sauerstoff transportieren sollte. Die Verbindung aus CO und Hämoglobin wird als CO-Hämoglobin bezeichnet. Diese Anbindung kann zum Tod durch Erstickung führen.
Da Kraftfahrzeuge neben einer Reihe von weiteren Luftschadstoffen auch Kohlenmonoxid emittieren und es sich bei Kohlenmonoxid um den Schadstoff mit der größten toxischen Wirkung handelt ist es wichtig Garagenbesucher vor Vergiftungen zu schützen und bei Überschreitung der zulässigen Höchstwerte entsprechend zu warnen.
ÖNORM M 9410: 1991 01 01:
In dieser ÖNORM werden für die Luftmeßtechnik wichtige Begriffe definiert, um bei der Erstellung von Normen für spezifische Meßaufga;ben eine einheitliche Sprachregelung sicherzustellen.
ÖNORM M9418: 1995 09 01:
Diese ÖNORM ist auf automatische kontinuierlich arbeitende Kohlenstoffmonoxid(CO)-Konzentrationsmeßgeräte anzuwenden, die zur Überwachung der CO-Konzentration in Garagen gemäß ÖNORM M 9419 eingesetzt werden können. Sie legt die Mindestanforderungen für diese Geräte fest und ist insbesondere bei der Prüfung zur Normkennzeichnung anzuwenden.
ÖNORM 9419: 2001 06 01:
Diese ÖNORM ist für die Überwachung der CO-Konzentration in Garagen oder Garagenteilen, die mit mechanischen Lüftungsanlagen ausgestattet sind, anzuwenden. Für andere Garagen, in welchen eine Messung der CO-Konzentration erforderlich ist, kann die vorliegende ÖNORM sinngemäß angewendet werden.
Zweck dieser ÖNORM ist die Festlegung einheitlicher Richtlinien für die Überwachung der CO-Konzentration in Garagen.
Jedem Überwachungsabschnitt sind in der Regel zwei Messpunkte zuzuordnen. Beträgt die Fläche des Überwachungsabschnittes weniger als 500 m², so kann mit einem Messpunkt das Auslangen gefunden werden. Bei Überwachungsabschnitten zwischen 500 m² und 1000 m² kann ein einziger Messpunkt dann ausreichen, wenn durch entsprechende Untersuchungen sichergestellt ist, dass diese Anordnung repräsentative Messwerte liefert. Die Messpunkte sind in der Regel in einer Höhe von 1,5 m bis 1,8 m über dem Boden festzulegen. Die räumliche Anordnung der Messpunkte im Überwachungsabschnitt ist unter Berücksichtigung der Lage der Einblas- und der Absaugöffnung der Lüftungsanlage, der baulichen Gegebenheiten und der Art des zu erwartenden Fahrverkehrs zu treffen. In der Regel ist für die Auswahl der Messpunkte der Überwachungsabschnitt in zwei etwa flächengleiche Teilbereiche zu teilen. Die Messpunkte sind etwa in der Mitte des jeweiligen Teilbereiches vorzusehen. Ist ein Messpunkt in einem Umkreis von 3 m vom vorgesehenen Ort nicht möglich, so darf dieser auch an der Decke, aber nicht höher als 2,3 m über dem Boden liegen. Messpunkte dürfen nicht in der Nähe von Einblasöffnungen der Lüftungsanlage liegen.
Folgende Warnungen können durchgeführt werden, wobei regional unterschiedliche Detailregelungen bestehen:
  • Verbot der Zufahrt zur Garage oder zum betroffenen Garagenteil mittels Rotlicht
  • Aufleuchtende Warntafel mit der Aufschrift ,”Zutritt verboten – Vergiftungsgefahr” und daneben angebrachte Blinkleuchte zur Verhinderung des Betretens bzw. Befahrens der Garage an den Eingängen und Einfahrten zur Garage oder zum betroffenen Garagenteil
  • Aufforderung zum Verlassen der Garage oder des betroffenen Garagenteils durch aufleuchtende Warntafeln mit der Aufschrift ”Motor abstellen – Garage verlassen” und daneben angebrachte Blinkleuchte
  • Anweisungen an Garagenbenützer über die Lautsprecheranlage in Garagen mit Überwachungszentrale, oder akustische Warnung kann durch ein Hupsignal durchgeführt werden.
Lüftung: Einschaltung: 50ppm; Ausschaltung: 49ppm
Warntransparent: Einschaltung: 100ppm; Ausschaltung: 99ppm
Hupe: Einschaltung: 250 ppm; Ausschaltung: 249ppm
Die Funktionskontrollen und Überprüfungen sind von fachkundigen Personen durchzuführen. Die Wartungsvorschriften des Herstellers sind zu befolgen.
Jede Überwachungsanlage ist mindestens einmal im Vierteljahr einer Funktionskontrolle zu unterziehen, wobei zumindest eine visuelle Inspektion der Anlage und eine Warnfall-Simulierung vorzunehmen sind. Mindestens einmal im Halbjahr ist eine Überprüfung der Überwachungsanlage vorzunehmen (lt. ÖNORM 9419). Diese besteht aus einer Kalibrierung des CO-Konzentrationsmessgerätes und einer Kontrolle der ordnungsgemäßen Funktion der nachgeschalteten Einrichtungen bei Überschreitung der jeweiligen Schwellenwerte. Zum Nachweis über durchgeführte Funktionskontrollen und Überprüfungen ist ein Prüfbuch gemäß ÖNORM M 9419 Beiblatt 1 zu führen.
Gemäß TRVB S 125 bzw. gesetzlicher Vorschriften muss eine RWA- Anlage einmal jährlich von einem Sachkundigen Techniker auf Ihre Einsatzbereitschaft überprüft werden. Ebenso werden bei der Wartung alle funktionswichtigen Teile auf Bestand, Funktion und Zweckmäßigkeit kontrolliert bzw. notwendige Teile ergänzt oder ersetzt.
Die DBA dient zur effektiven Rauchfreihaltung der Fluchtwege wie Stiegenhaus und eventuell auch Schleusen und GÄnge. Generell wird mittels der Druckbelüftungsanlage in den geschützten Bereichen ein Überdruck aufgebaut, welcher ein Eindringen von Rauch oder sonstigen giftigen Gasen verhindern soll.
  • Schaltschrank
    Der Schaltschrank dient zur Regelung der Druckbelüftungsanlage und steuert alle relevanten Komponenten an.
  • Zuluft-Ventilator-Einheit
    Die Zuluft-Ventilator Einheit dient zur Einbringung der erforderlichen Luftmenge in das Stiegenhaus.
  • Druckluftentlastungseinheit
    Die Druckentlastungseinheit übernimmt die Druckregelung des Überdruckes.
  • Optische Rauchmelder
    Die optischen Rauchmelder aktivieren automatisch die Druckbelüftungsanlage. In jedem Stockwerk muss zumindest ein Rauchmelder an der Decke des Stiegenhauses montiert sein.
  • Differenzdruckfühler
    Der Differenzdruckfühler misst den Differenzdruck zwischen Stiegenhaus und Freiem. Mit diesem Messergebnis wird der Druck im Innenbereich geregelt.
Eine Türkontaktsteuerung, wird nur in Kleingaragen verwendet. Beim Ein- oder Ausfahren aus der Garage, wird automatisch beim Öffnen des Garagentors ein sogenannter Türkontaktschalter betätigt. Dieser schaltet sofort einen Ventilator ein, welcher sich durch ein Zeitrelais gesteuert, nach ca.3-5 Minuten (je Einstellung) wieder ausschaltet. Dies ist die Zeit die benötigt wird, um Auspuffgase (CO) wieder abzusaugen. Der CO Gehalt in der Luft kann durch die TK allerdings nicht gemessen werden.